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Schulschließung (Übergangsregelung)

16. März 2020 - 17. März 2020

Die Schulen der Stadt Köln schließen vom 16.03.2020 bis zum 19.04.2020
Es gibt eine Übergangsregelung für den 16. und 17.03.2020. Auch hier wird empfohlen die Kinder zu Hause zu lassen, es gibt aber ein Betreuungsangebot in der Schule, damit alle Eltern die private Betreuung ab dem 18.03.2020 regeln können.
Ab dem 18.03.2020 wird eine Notbetreuungsgruppe für die Kinder von Eltern in „unentbehrlichen Schlüsselpositonen“ eingerichtet. „Unentbehrliche Schlüsselpersonen“ sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung von Kindern „unentbehrlicher Schlüsselpersonen“ ist durch eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten nachzuweisen. Bescheinigung Arbeitgeber Die Bescheinigung ist bis spätestens Dienstag, 17. März, in der Schule beziehungsweise Kita abzugeben. Die Eltern werden dann informiert, ob für ihr Kind das Angebot der Notbetreuung gilt.

Details

Beginn:
16. März 2020
Ende:
17. März 2020
Veranstaltungskategorie: